zum Beispiel
- bei der Lehrveranstaltungsplanung (wenn z.B. gewünschte die Veranstaltung im Fach nicht belegbar ist; bei Terminüberschneidungen von Lehrveranstaltungen oder Prüfungsterminen im Fach)
- bei der Organisation von Prüfungsterminen oder Fragen zu Prüfungsform, Prüfungsergebnis oder Prüfungsverbuchung)
- bei Differenzen mit Prüfenden
1. Beratung im Institut durch Dozent/in, Modulverantwortliche/r oder Fachstudienberatung des Studiengangs oder Studienfachs
2. Beratung im Studiendekanat durch die für das Fach zuständige Studiengangskoordinatorin
3. Beratung durch Zentrale Einrichtungen
4. Rechtliche Klärung durch Prüfungsausschuss