Philosophische Fakultät
 
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Promotion an der Philosophischen Fakultät

Wenn Sie ein Studium der von uns angebotenen Fächer mit überdurchschnittlichen Ergebnissen absolviert haben und sich für ein Forschungsgebiet interessieren, das Sie im Rahmen einer Dissertationsschrift bearbeiten wollen, können Sie sich an dieser Stelle über die rechtlichen und formalen Rahmenbedingungen eines Promotionsverfahrens an der Philosophischen Fakultät informieren.

Bei Fragen zu Promotionsthemen oder bezüglich der Übernahme einer Promotionsbetreuung kontaktieren Sie bitte zunächst direkt die Professorinnen und Professoren der betreffenden Institute. 

Zum administrativen Ablauf folgen Sie bitte den Angaben auf dieser Seite. Sollten noch Fragen offen geblieben sein, können Sie sich an das Promotionsbüro unserer Fakultät wenden.

  • Voraussetzung zur Zulassung

    Anmeldung

    Damit Sie ihre Promotion an der Philosophischen Fakultät durchführen können, ist eine Zulassung durch die Promotionskommission bzw. den Forschungsdekan oder die Forschungsdekanin der Fakultät notwendig. In diesem Schritt wird überprüft, ob Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. 

    Thema und Betreuung
    In aller Regel sollten Sie, bevor Sie sich um eine Zulassung bemühen, eine klare Vorstellung über Ihr Promotionsthema haben und dies mit einem Betreuer bzw. einer Betreuerin absprechen. 

    Formale Voraussetzungen

    In § 6 unserer Promotionsordnung finden Sie detaillierte Angaben zu den formalen Voraussetzung. Allgemein gilt jedoch in der Regel, dass Sie ein einschlägiges an unserer Fakultät vertretenes Fach studiert und Ihr Studium mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen haben müssen.
    Der Promotionskommission steht es offen, auch solche Kandidatinnen und Kandidaten zuzulassen, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Sollten Sie z.B. ein Fach studiert haben, das an unserer Fakultät nicht vertreten ist, oder Ihre Abschlussnote nicht die formalen Bedingungen erfüllt, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir werden dann erörtern, ob und wie eine Zulassung dennoch möglich ist. 

    Ablauf

    Wenn Sie die formalen Voraussetzungen zur Zulassung erfüllen, kann Ihnen die Zulassung oft innerhalb weniger Tage ausgesprochen werden. Ist dies nicht der Fall, muss die Promotionskommission darüber beraten. Diese tagt mehrmals im Semester. Die aktuellen Termine finden Sie hier.

  • Einzureichende Unterlagen

    Einzureichende Unterlagen 

    • einen formlosen Antrag auf Zulassung zur Promotion inkl. der Bestätigung, dass Sie bisher weder an der Leibniz Universität noch an einer anderen Universität einen Antrag auf Zulassung zur Promotion gestellt haben bzw. sich in einem Promotionsverfahren befanden oder befinden.
    • einen amtlich beglaubigten Identitätsnachweis. Sollten Sie planen, Ihre Unterlagen persönlich im Promotionsbüro einzureichen, fertigen wir gerne bei dieser Gelegenheit eine Kopie Ihres Ausweises an. Eine Beglaubigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
    • eine Kopie Ihrer Abschlusszeugnisse. Bewerberinnen und Bewerber, die Ihren Studienabschluss nicht an der Leibniz Universität erworben haben, müssen eine beglaubigte Kopie ihrer Zeugnisunterlagen einreichen.
    • einen tabellarischen Lebenslauf
    • ein Exposé zu Ihrem Thema inkl. Zeitplan (von Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer unterschrieben)
    • die von Ihnen, Ihrer Betreuerin bzw. Betreuer sowie der geschäftsführenden Leitung des Instituts unterzeichnete Promotionsvereinbarung
    • Einverständniserklärung zur Weitergabe von Daten an die Graduiertenakademie

    Die Unterlagen senden Sie bitte (ohne Mappen oder Bindungen) an das Promotionsbüro der Philosophischen Fakultät.

  • Vorläufige Zulassung

    Sie möchten promovieren und sich auch immatrikulieren, können aber noch nicht sämtlichen nötigen Unterlagen zur Zulassung einreichen? Dann können wir Sie befristet für  - in aller Regel - ein Semester zulassen. Dies berechtigt Sie, sich bis zum Ende dieser Frist zu immatrikulieren.
    Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Promotionsbüro.

  • Verlängerung der Zulassung - Aussetzung des Verfahrens

    Die Verlängerung der Zulassung zur Promotion ist unter Angabe von Gründen und unter Einreichung einer Stellungnahme des Betreuers zu beantragen (§ 8 Abs. 4 der Promotionsordnung). Über den Antrag entscheidet die Forschungsdekanin bzw. der Forschungsdekan. Die Verlängerung wird für ein Jahr ausgesprochen. Bei Folgeanträgen ist zusätzlich ein aussagekräftiger Arbeitsbericht einzureichen, der von der Betreuerin/ dem Betreuer nach Kenntnisnahme gegenzuzeichnen ist. Dieser Arbeitsbericht soll eine Gliederung, ein Literaturverzeichnis sowie einen Zeitplan enthalten und die Arbeitsfortschritte dokumentieren. Über Folgeanträge entscheidet die Promotionskommission.
    Als Verlängerungsgründe gelten unter anderem Kinderbetreuungszeiten, die Pflege von Angehörigen, Erkrankungen, Unfälle sowie das Vorliegen einer Behinderung.

    Die Aussetzung der Laufzeit aus wichtigem Grund ist grundsätzlich möglich (§ 8 Abs. 6 der Promotionsordnung). Ein entsprechender Antrag ist an das Immatrikulationsamt zu richten. Er bedarf in der Regel der schriftlichen Zustimmung der Betreuerin bzw. des Betreuers.

  • Immatrikulation

    Nach §9 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes haben sich Doktorandinnen und Doktoranden zu immatrikulieren. 

    Eine Zulassung der Fakultät ist die Vorausetzung für die Immatrikulation als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent bzw. - falls Sie schon an der Leibniz Universität immatrikuliert sind - den Fachwechsel. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamtes.

  • Einreichung/Eröffnung

    Zur Eröffnung des Verfahrens müssen Sie einen formlosen Antrag an die Forschungsdekanin bzw. den Forschungsdekan stellen und die unten stehenden Unterlagen beifügen. Sobald alle Unterlagen vollständig eingegangen sind, wird Ihre Betreuerin bzw. ihr Betreuer zur nächsten Sitzung eine kurze schriftliche Stellungnahme einreichen. Auf dieser Basis  entscheidet die Promotionskommission über die Eröffnung des Verfahrens und bestimmt weitere Gutachter*innen für Ihre Arbeit.

    Checkliste:

    • ein formloser Antrag auf Eröffnung des Verfahrens
    • drei gedruckte und gebundene Exemplare der Dissertation
    • das Titelblatt gemäß der gültigen Vorgaben. Bitte schreiben Sie den Titel Ihrer Arbeit nicht ausschließlich in Großbuchstaben.
    • eine identische elektronische Version in einer PDF-Datei, gerne per E-Mail, auf Stick oder CD
    • eine eidesstattliche Erklärung gemäß § 9 Abs. 4 der Promotionsordnung
    • ein amtlich beglaubigter Identitätsnachweis, sofern dieser nicht bereits bei der Zulassung eingereicht wurde (betrifft vor allem Zulassungen vor 2017)
  • Disputation

    Wenn die Annahme der Dissertation in der Sitzung der Promotionskommission erfolgt ist (siehe oben), muss ein Termin, ein Ort sowie eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender für die mündliche Prüfung gefunden werden. Das Promotionsekretariat setzt sich dazu mit Ihnen in Verbindung. Zehn Tage vor dem Termin der Disputation sind die Thesen schriftlich von Ihnen beim Promotionsekretariat einzureichen, das daraufhin Sie, die Prüfer/innen sowie die Prüfungsvorsitzende bzw. den -vorsitzenden offiziell über Ort, Zeit, Teilnehmer und Inhalt der Prüfung informiert.

  • Veröffentlichung

    Ihre Dissertationsschrift können Sie sowohl in gedruckter wie auch in elektronischer Form einreichen. Erst nach der Veröffentlichung Ihrer Arbeit und anschließender Übergabe der Promotionsurkunde sind Sie berechtigt, den Titel Dr. phil. zu führen. Im Promotionsekretariat sind ein Belegexemplar, der von Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer unterschriebene Revisionsschein sowie die Bescheinung über die Abgabe von Bibliotheksexemplaren bei der TIB einzureichen. Bitte nehmen Sie vor der Abgabe der Pflichtexemplare die Richtlinien der TIB zur Kenntnis.

  • Formulare und Vorlagen
  • Finanzielle Förderung

Ordnungen, Leit- und Richtlinien

Promotionsordnung 2022
v. 17.02.2022
Promotionsordnung 2016
- ALT -
Sitzungstermine und Unterlagen der Promotionskommission
Promotionskommission

Ihre Ansprechperson

Anne Pirschel, M.A.
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