Der Fakultätsrat setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrer*innen, Vertreter*innen der Studierenden, des akademischen Mittelbaus (wissenschaftliche Mitarbeiter*innen) sowie der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung (MTV) zusammen.
Die Sitzungen des Fakultätsrates leitet in der Regel die Dekanin/der Dekan. Sie/Er wird aus der Reihe der Professor*innen auf Zeit (für vier Jahre) vom Fakultätsrat gewählt.
Der Fakultätsrat entscheidet in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. Dazu gehört u. a. auch die Einrichtung oder Einstellung und Schließung von Studiengängen sowie Studien- und Prüfungsordnungen.
Mitglieder
Mitglieder ohne Stimmrecht sind derzeit die Dekanin, die Studiendekanin, der Forschungsdekan, die dezentrale Gleichstellungsbeauftragte sowie die Vertreterin der Promovierendenvertretung. Die Mitglieder mit Stimmrecht sind in personalrechtlichen Statusgruppen organisiert.
Außerhalb des LUH-Netzwerks sind die studentischen Mitglieder des Fakultätsrats und der Studienkommission aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sichtbar.
Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät
Dekanin/Dekan
© Roland Schneider/Bilderraum Fotostudio
Forschungsdekanin/Forschungsdekan
Studiendekanin/Studiendekan
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Vertretung der Professorinnen und Professoren
© Bös
© Aliye Hermerding
© Felix Brinker
Stellvertretung der Professorinnen und Professoren
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Vertretung der Studierenden
Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
© Roland Schneider/Bilderraum Fotostudio
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Stellvertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Vertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Vertretung der Promovierenden
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte
© Gewinner