Studienqualitätsmittel

Die allgemeinen Studiengebühren in Niedersachsen wurden zum Wintersemester 2014/15 abgeschafft. Das Land ersetzt den Hochschulen die wegfallenden Mittel aus Studiengebühren durch sogenannte Studienqualitätsmittel. Sie werden semesterweise an die Hochschulen gezahlt und an die Zahl der Studierenden angepasst. Diese Mittel dürfen ausschließlich dafür verwendet werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zu verbessern. In diesem Rahmen sollen sie vorrangig eingesetzt werden, um das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zu verbessern, zusätzliche Tutorien anzubieten, Lernmittel zur Verfügung zu stellen und die Ausstattung der Bibliotheken sowie der Lehr- und Laborräume zu verbessern.

Die Zuteilung der Mittel für die Fakultäten regelt auf universitärer Ebene die

Verwendung der Mittel an der Philosophischen Fakultät

Nach Beratung und Beschluss durch die Studienkommission der Philosophischen Fakultät werden die im Wintersemester 2019/20 der Fakultät zugewiesenen Studienqualitätsmittel wie folgt verausgabt: