Prüfungsausschüsse

Die Prüfungsausschüsse regeln formal die Organisation der Prüfungen und nehmen die Aufgaben nach der Prüfungsordnung wahr. Ein Prüfungsausschuss besteht aus Mitgliedern aller Statusgruppen der beteiligten Hochschulen und Fakultäten und ist die Instanz, die bei prüfungsrechtlichen Fragen zu kontaktieren ist. Fragen zur Anerkennung von Leistungen sind i.d.R. an Anerkennungsbeauftragte delegiert (s. Einrichtungs- und Personenverzeichnis des Instituts/Seminars). Jeder Studiengang hat einen eigenen Prüfungsausschuss.

Informationen zu den Prüfungssausschüssen der lehramtsbezogenen Studiengänge (Fächerübergreifender Bachelor, Lehramtsstudiengänge) finden Sie hier: