Promotionskommission
Die Promotionskommission
- ist zuständig für die Zulassung zur Promotion, falls die formalen Voraussetzungen nicht eindeutig erfüllt sind.
- entscheidet über die Zulassung zum Aufbaustudium bei Absolventinnen und Absolventen einer Fachhochschule.
- bestellt die Gutachter zu einem Promotionsverfahren.
- entscheidet über die Annahme bzw. Ablehnung einer Dissertation aufgrund der eingeholten Gutachten.
Mitglieder
Professoren/innen | |
Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen | |
Studentische Vertreter |
|
Söhnke Post |

