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Promotionskommission

Die Promotionskommission

  • ist zuständig für die Zulassung zur Promotion, falls die formalen Voraussetzungen nicht eindeutig erfüllt sind.
  • entscheidet über die Zulassung zum Aufbaustudium bei Absolventinnen und Absolventen einer Fachhochschule.
  • bestellt die Gutachter zu einem Promotionsverfahren.
  • entscheidet über die Annahme bzw. Ablehnung einer Dissertation aufgrund der eingeholten Gutachten.

Mitglieder

Gruppe der Hochschullehrer/innen:

Vertreter/innen:

Stellvertreter/innen:

Gruppe der Wiss. Mitarbeiter/innen:

Vertreter/innen:

Stellvertreter/innen:

 Gruppe der Studierenden:

Vertreter/innen:N.N.

Stellvertreter/innen:N.N.

 

Letzte Änderung: 21.05.2013