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Philosophische Fakultät

Informationen für Lehrende

Um Ihnen die Lehr- und Prüfungsorganisation zu erleichtern, finden Sie hier Informationen zu folgenden Themen:

  • Prüfungsordnungen
  • Studienleistungen
  • Prüfungsleistungen
  • Leistungspunkte (LP)
  • Prüfungsberechtigung
  • Prüfungsverwaltung und Notenverbuchung
  • Prüfungsanmeldungen
  • Melde-, Prüfungs-, Korrektur- und Wiederholungszeiträume und Prüfungstermine
  • Übermittlung von Leistungen an das Akademische Prüfungsamt (APA)
  • Archivierung von Prüfungsleistungen
  • Lehrveranstaltungsevaluation
  • Zeitkorridore für Lehrveranstaltungen
  • Stud.IP-Nutzung
  • e-Learning/ e-Teaching
  • Forschungssemester
  • Koordination der Lehre an der Philosophischen Fakultät
    durch das Studiendekanat/ die Studiengangskoordinatorinnen
  • Fakultätsübergreifende Koordination der Studiengänge mit Option Lehramt
    durch das Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)
  • Nützliche Links

Prüfungsordnungen

Die für Ihre Lehrangebote relevanten Prüfungsordnungen (PO) mit den entsprechenden Fachspezifischen Anlagen finden Sie hier über das Aufrufen des jeweiligen Fachs. 

Studienleistungen

Zusätzlich zu Modulprüfungen – den eigentlichen Prüfungsleistungen – sind an der LUH Studienleistungen nachzuweisen. Studienleistungen sind unbenotete Leistungen, die Kompetenzen einüben und prüfen helfen. Sie bereiten Prüfungsleistungen vor, weshalb Studien- und Prüfungsleistung möglichst aufeinander bezogen werden sollten. Studienleistungen sind keine Voraussetzung für die Anmeldung oder Teilnahme an der Prüfungsleistung. Definiert sind die Studienleistungen im Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen (PO) in § 14, sie umfassen z.B. aktive Teilnahme an Lehrveranstaltungen (inkl. Vor- und Nachbereitung), kleinere schriftliche und mündliche Arbeiten oder auch Klausuren. Art und Umfang der zu erbringenden Studienleistungen sind in der Fachspezifischen Anlage der jeweiligen PO festgelegt. Stehen lt. Prüfungsordnung mehrere Studienleistungen zur Auswahl, wird die zu erbringende Studienleistung spätestens mit Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrenden in Absprache mit den Studierenden festgelegt.

Studienleistungsbescheinigungen sind den Studierenden möglichst zeitnah zum jeweiligen Semesterende auszustellen. Bitte regen Sie Ihre Studierenden an, die Nachweise dem Prüfungsamt schnell zu übermitteln.

Prüfungsleistungen

Prüfungsleistungen sind i.d.R. benotete Leistungen. Mögliche Prüfungsleistungen werden jeweils im Allgemeinen Teil der PO definiert, sie umfassen z.B. Klausuren, mündliche Prüfungen, Referate, Hausarbeiten etc. Art und Umfang der zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in der Fachspezifischen Anlage der jeweiligen PO festgelegt. Wie auch für Studienleistungen gilt: Stehen lt. Prüfungsordnung mehrere Prüfungsleistungen zur Auswahl, legt die Lehrperson spätestens mit Beginn des Meldezeitraums für Prüfungen eine für alle verbindliche Prüfungsform für die jeweilige Veranstaltung fest.

Leistungspunkte (LP)

Leistungspunkte nach ECTS (an anderen Universitäten auch Credit Points genannt) bemessen den quan­titativen studentischen Arbeitsaufwand. 1 LP entspricht einem Arbeitsaufwand von 30  Zeitstunden (Vor- und Nachbereitung, Präsenzzeit und Selbststudium zur Vorbereitung von Studien- und Prüfungsleistungen).

Um einen Bachelorstudiengang erfolgreich zu absolvieren, ist ein Workload von 180 LP zu erbringen. Für ein Masterstudium müssen 120 LP erbracht werden.

Prüfungsberechtigung

Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, FwN und LfbA sind lt. NHG, §§ 31 und 32 keine selbständig Lehrenden. Daher muss für sie lt. §25 (7) der Prüfungsordnungen für die jeweiligen Bachelor- und Master-Studiengänge eine gesonderte Bestellung durch die Prüfungsausschüsse erfolgen. Die Erteilung der Prüfungsberechtigung erfolgt auf Antrag durch die Institute bei den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse bzw. für Staatsexamensprüfungen beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ).

Lehrbeauftragte sind durch die Erteilung des Lehrauftrags selbständig Lehrende und damit in der Regel automatisch prüfungsberechtigt in den Bachelor- und Masterstudiengängen.

Prüfungsverwaltung und Notenverbuchung 

Die Leibniz Universität Hannover bietet Studierenden und Prüfenden einen Service zur Notenerfassung über das Internet, das sogenannte Erfassungs- und Informationssystem für Prüfende (HISQIS Modul POS). Prüfungsnoten können damit durch die Prüfenden direkt in die Datenbank des Akademischen Prüfungsamtes (APA) eingetragen werden, das Versenden von Melde-, Zulassungs- und Ergebnislisten entfällt. 

Zugangsdaten  zum Online-Verbuchungssystem der LUH  und Informationen zur Handhabung erhalten alle Prüfenden automatisch durch das APA, sobald sie dort erstmalig von Studierenden als Prüfer/in angegeben wurden. Sollten Sie bis zum Prüfungszeitraum keine Zugangsdaten erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das APA, Frau Röthemeyer (Tel.: +49 511 762 5237, E-Mail: Sandra.Roethemeyerzuv.uni-hannover.de). 

Für inhaltliche Probleme im Kontext der Meldung und Verbuchung von Prüfungen und Studienleistungen wenden Sie sich bitte an den oder die Sachbearbeiter/in für den jeweiligen Studiengang. Die Zu­ständig­keiten finden Sie auf folgender Webseite des APA: 
 http://www.uni-hannover.de/de/universitaet/organisation/pruefungsamt/mitarbeit/. 

Prüfungsanmeldungen

a) Anmeldung zur Modulprüfung

In der Regel müssen sich Studierende zu Modulprüfungen im Akademischen Prüfungsamt (APA) anmelden (Ausnahmen s.u.). Diese Anmeldung muss innerhalb des Meldezeitraumes (s.u.) erfolgen und dient dazu, Prüfungsversuche zu erfassen, denn in der Regel ist in den Prüfungsordnungen die Anzahl der möglichen Versuche begrenzt. Die Studierenden melden sich je nach Studiengang entweder online oder anhand eines Meldebogens zu den Prüfungen an. Das Formular finden die Studierenden auf der Seite des Akademischen Prüfungsamtes. Die Online-Anmeldung findet über das System HISQIS statt. Als Prüfer(in) erhalten Sie vom Akademischen Prüfungsamt die Information über die jeweils vorliegenden Anmeldungen – nach Modulen und Studiengängen zugeordnet – in HISQIS (elektronische Notenverwaltung).

b) Anmeldung und Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit

Als Voraussetzung für die Anmeldung zum Modul Bachelorarbeit sind von den Studierenden i.d.R. 120 LP zu erbringen. Für das Modul Masterarbeit sind es ca. 75 LP. Darüber hinaus gibt es für Bachelor- und Masterarbeiten in einigen Fächern besondere Zulassungsvoraussetzungen, nach denen bestimmte Module abgeschlossen sein müssen oder Praktika, Sportabzeichen und Fremdsprachenkenntnisse nachzuweisen sind. In Zweifachstudiengängen müssen die Anforderungen auch dann erfüllt werden, wenn die Arbeit im anderen Fach geschrieben werden soll. Die jeweiligen Anforderungen sind in den fachspezifischen Anlagen der jeweiligen Prüfungsordnungen geregelt.

Zur Bachelor- bzw. Masterarbeit sowie den mündlichen Abschlussprüfungen müssen sich die Studierenden in allen Studiengängen (auch in lehramtsbezogenen Bachelor und Lehramts-Mastern) im Akademischen Prüfungsamt mit einem gesonderten Antragsformular anmelden. Das Formular für die Anmeldung finden die Studierenden auf den Seiten des APA. Das Akademische Prüfungsamt prüft daraufhin – vor der Themenvergabe – die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und bescheinigt diese auf dem Formular.  Erst nach Vorlage dieser Zulassungsbescheinigung darf von der/ dem Erstprüfenden das Thema vergeben und mit der Arbeit begonnen werden.

Melde-, Prüfungs-, Korrektur- und Wiederholungszeiträume und Prüfungstermine

a) Fach- Bachelor- und Masterstudiengänge allgemein

Meldezeiträume:
In jedem Semester gibt es einen verbindlichen Meldezeitraum, in dem sich die Studierenden beim Akademischen Prüfungsamt (APA) für Modulprüfungen anmelden können (siehe http://www.uni-hannover.de/de/studium/pruefungen/info/). Über das jeweilige Fach finden sich dort, sortiert nach Studiengängen, unter dem Stichwort „Termine“ die Informationen zu Melde- und Prüfungs- sowie Wiederholungszeiträumen bzw. -terminen).

Prüfungszeiträume:
Solange es an der LUH keinen einheitlichen Prüfungszeitraum für alle Studiengänge gibt, sind im Rahmen von fach- und studiengangsübergreifenden Lehrveranstaltungen die für die teilnehmenden Studierenden in ihrem jeweiligen Studiengang geltenden Prüfungs- und Notenverbuchungszeiträume zu beachten. Prüfungszeiträume werden für jedes Semester vom APA in Absprache mit den Fächern verbindlich festgelegt. Die Prüfungszeiträume können bei der Fachkoordination bzw. im APA erfragt werden. Innerhalb des Prüfungszeitraumes müssen die Studierenden alle Prüfungsleistungen erbringen, für die sie sich im jeweiligen Semester angemeldet haben. Wenn für ein Fach kein anderer Termin festgelegt wurde, müssen die Studierenden schriftliche Arbeiten bis zum Ende des Prüfungszeitraums abgegeben haben. Institute bzw. Lehrende können innerhalb des Prüfungszeitraums selbstverständlich auch kürzere Abgabefristen für schriftliche Arbeiten festlegen.

Prüfungstermine:
Innerhalb des Prüfungszeitraums sind die Prüfungstermine so zu legen, dass sie sich nicht mit Lehrveranstaltungen der Kolleg/inn/en überschneiden. Für Studierende im Abschlusssemester sind Prüfungstermine sowie Bewertungen so zu terminieren, dass
a) sich diese rechtzeitig zum 15.7. d. J. für einen Masterstudiengang bewerben können und
b) keine Rückmeldung für ein zusätzliches Semester erfolgen muss, weil Notenbewertungen noch ausstehen.

Korrekturzeiträume:
Im Anschluss an den Prüfungszeitraum folgt der Korrekturzeitraum. Er ist in § 19 der PO festgelegt und soll vier Wochen nicht überschreiten. Studierende sind durch die Vorgaben der PO verpflichtet, nicht bestandene Prüfungen im nächsten Prüfungs- oder – wenn vorgesehen – Wiederholungsprüfungszeitraum zu wiederholen, bitte beachten Sie die Fristen, die sich daraus ergeben (s.u.).

Wiederholungsprüfungszeitraum:
In einigen Fächern bzw. Studiengängen gibt es zum Ende des jeweiligen Semesters zusätzliche Zeiträume für Wiederholungsprüfungen (Wiederholungsverpflichtung gemäß PO zum nächstmöglichen Zeitpunkt, s.o.: Korrekturzeiträume). Über nichtbestandene Prüfungen sowie diese Wiederholungsverpflichtung müssen die Studierenden vom APA mindestens eine Woche vor der nächstmöglichen Prüfung informiert werden können. Es ist daher notwendig, dass insbesondere in Fächern mit festgelegten Wiederholungzeiträumen die Prüfer/innen spätestens 4 Wochen nach Ende des Prüfungszeitraumes die Prüfungsergebnisse an das APA übermitteln.

b) Besonderheiten der lehramtsbezogenen Studiengänge
Dies sind an der LUH:

  • Fächerübergreifender Bachelor
  • Master Lehramt an Gymnasien
  • Bachelor Technical Education
  • Master Lehramt an Berufsbildenden Schulen
  • Bachelor Sonderpädagogik
  • Master Lehramt Sonderpädagogik

Anmeldung zu Prüfungsleistungen
In den lehramtsbezogenen Bachelor- und den Lehramtsmaster- Studiengängen melden sich die Studierenden im Akademischen Prüfungsamt für folgende Prüfungsleistungen an:

  • mündliche Prüfungen,
  • Klausuren,
  • sportpraktische Prüfungen sowie
  • fachpraktische Prüfungen (Sport).

Die Anmeldung für schriftliche Hausarbeiten im System des Akademischen Prüfungsamtes durch die Studierenden entfällt in den lehramtsbezogenen Studiengängen. Die/ der zu prüfende Studierende kann die Prüfung im laufenden Semester zu jeder Zeit beginnen. Der Abgabetermin der Prüfungshausarbeit wird direkt zwischen Studierenden und Prüfenden, ggf. nach Maßgabe institutsinterner Regelungen und Fristen, vereinbart. Die "Überwachung" des Abgabetermins und die Einhaltung der ebenfalls in der Prüfungsordnung genannten Korrekturfrist obliegt den Lehrenden. Der Abgabetermin sollte so gestaltet sein, dass die Note am Ende des Semesters vorliegt. Das Studiendekanat rät, auf den institutsinternen Lehrkonferenzen einheitliche Bearbeitungszeiten, Abgabeverfahren und Korrekturfristen festzulegen und diese frühzeitig allen Beteiligten verbindlich bekannt zu geben.

Für Hausarbeiten wird das Prüfungsergebnis (Note und Bewertungsdatum) auf einem vom Studierenden zuvor auszufüllenden Formblatt eingetragen und direkt an das APA versandt. Diese Noten werden durch das Prüfungsamt im System erfasst. Noten für alle anderen, anmeldepflichtigen Prüfungsleistungen (s.o.), müssen durch die Prüfenden in das online-Notenverbuchungssystem eingegeben werden.

Bachelor- und Masterarbeit

Die Studierenden melden sich - ob elektronisch oder per Papier - im Akademischen Prüfungsamt an. Nach der Zulassung zur Bachelor- oder Master-Arbeit erfolgt die Themenvergabe durch die Prüfenden. Nach Prüfungsabschluss teilen die Prüfenden die Note schriftlich dem Akademischen Prüfungsamt mit. Dort wird die Note im System verbucht.

Übermittlung von Leistungen an das Akademische Prüfungsamt (APA)

a) Studienleistungen
Studierende müssen für alle Studienleistungen Bescheinigungen beim Akademischen Prüfungsamt (APA) einreichen. Hierfür stehen, nach Studiengängen sortiert, Formulare zur Bescheinigung von Studienleistungen bereit, die i.d.R. die Studierenden ausfüllen und zur Unterschrift durch den/die Prüfer/in vorbereiten. Bitte achten Sie bei der Unterschrift darauf, dass die Formulare vollständig ausgefüllt wurden und nicht nur den Titel der Veranstaltung, sondern auch deren Codierung enthält, d.h. die Modul- bzw. Lehrveranstaltungsbezeichnung lt. Prüfungsordnung. Dies ist für die korrekte Zuordnung und Verbuchung im APA wichtig. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Fach, wie intern die Übermittlung von Studienleistungen geregelt ist.

b) Prüfungsleistungen / Online Verbuchung

Noten werden an der LUH i.d.R. online verbucht. Die Noten müssen mit dem Ende des Korrekturzeitraums in das Online-System HISQIS eingetragen werden. Noten für solche Prüfungsleistungen, für die die Studierenden sich nicht im APA anmelden, können nicht online verbucht werden (s.o., Lehramtsbezogene Bachelor- und Masterstudiengänge). Hier wird das Prüfungsergebnis (Note und Bewertungsdatum) auf einem vom Studierenden zuvor auszufüllendem Formblatt eingetragen und direkt an das APA gesandt.

Ihre Notenverbuchung ist erst abgeschlossen, wenn Sie für alle Anmeldungen auf der jeweiligen Prüfungsliste eine Verbuchung vorgenommen haben. Dies bedeutet auch, dass Sie für Studierende, die nicht zur Prüfung erschienen sind, spätestens zum Ende des Korrekturzeitraumes ein "NER" für "Nichterschienen" verbuchen müssen. Haben Studierende, die nicht auf einer Prüfungsliste stehen, an einer Prüfung teilgenommen, kann dies an einer unterlassenen oder fehlerhaften Anmeldung liegen. Bitte setzen Sie sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Prüfungsamtes in Verbindung, damit Studierende nacherfasst oder umgebucht werden können. So erhalten Sie eine korrigierte Prüfungsliste und können alle Noten abschließend verbuchen.

Das Akademische Prüfungsamt (APA) mahnt nach Ablauf der Korrekturfrist offene Prüfungsergebnisse direkt bei den betreffenden Prüferinnen und Prüfern an. Bitte setzen Sie sich im Falle einer Mahnung mit dem APA in Verbindung, damit eine schnelle Klärung erfolgen kann. Nur so können fristgerechte Semesterabschlüsse gewährleistet und Studienverzögerungen für die Studierenden vermieden werden.

Bachelorstudierende, die sich für einen Masterstudiengang an der LUH bewerben wollen, benötigen fristgerecht zum 15.7. des Jahres 150 LP auf ihrem Leistungspunktekonto. Die Studierenden sind daher oft auf Ihre Unterstützung bei der kurzfristigen Meldung ihrer Noten an das Prüfungsamt angewiesen. Es besteht für diese Fälle jederzeit die Möglichkeit, einzelne Noten in einer Prüfungsliste zu verbuchen und diese zu speichern. Anschließend kann das Prüfungsamt die Note bereits verarbeiten und die Leistungspunkte vergeben. Ein Abschließen der gesamten Prüfungsliste muss erst zum Ende der Korrekturfrist erfolgen

c) Gutachten Bachelor- bzw. Masterarbeit

Gutachten (unter Nennung der Note) zu Bachelor- und Masterarbeiten und Protokolle zu den mündlichen Prüfungen schicken die Prüferinnen und Prüfer direkt an das APA, deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Noten erfassen.

Archivierung von Prüfungsleistungen

Laut Aktenordnung der nds. Landesverwaltung müssen Prüfungsleistungen ein Jahr aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist ist jedoch vom Studienabschluss abhängig, da die Noten den Studierenden erst mit der Zeugnisübergabe offiziell mitgeteilt werden. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Rechtsbehelfsfrist von einem Jahr. Damit ergeben sich je nach Semesterlage der Prüfungen unterschiedliche Aufbewahrungsfristen für die Dokumente. Zur Vereinfachung des Umgangs mit den Prüfungsunterlagen sollten folgende Fristen zur Aufbewahrung beachtet werden:

  • Bachelor-, Master-, Magister oder Diplomarbeiten: 2 Jahre nach Bewertung
  • alle übrigen Prüfungsunterlagen: 5 Jahre nach Bewertung

Details entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben Nr. A 29/2010

Lehrveranstaltungsevaluation

Gemäß den Vorgaben des Niedersächsischen Hochschulgesetzes sowie der Evaluationsordnung der Leibniz Universität Hannover und der zugehörigen Verfahrensbeschreibung sind die Lehrveranstaltungen an der Leibniz Universität Hannover regelmäßig durch Studierende zu bewerten.

Die Philosophische Fakultät bietet dazu mit der technischen Unterstützung des RRZN und in Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung allen Lehrenden über ein EDV-gestütztes Verfahren mit der Software Evasys die Möglichkeit, ihre Lehrveranstaltungsevaluationen durchzuführen. Dazu werden alle Lehrenden der Philosophischen Fakultät durch das Studiendekanat Anfang Mai (für das Sommersemester) bzw. Anfang November (für das Wintersemester) angeschrieben und gebeten, die zu evaluierenden Veranstaltungen zu melden. Veranstaltungsbezogen werden dann Evaluationsbögen gedruckt und an die Lehrenden versandt.

Die Ergebnisse der Evaluation werden den Lehrenden innerhalb weniger Tage nach Eingang der ausgefüllten Bögen in Form einer PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf können zudem Rohdaten exportiert werden, die eine Weiterverarbeitung über Programme wie SPSS ermöglichen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner der Philosophischen Fakultät für Lehrveranstaltungsevaluationen.

Informationen zu Evasys und die Einsatzmöglichkeiten der Software für Angehörige der Leibniz Universität erhalten Sie auf den entsprechenden Seiten des RRZN

Zeitkorridore für Lehrveranstaltungen (Studiengänge mit Lehramtsbezug)

In allen lehramtsbezogenen Studiengängen gibt es eine Vielzahl möglicher Fächerkombi-
nationen. Ein großes Problem ist es, diese Kombinatoriken in den Fächern zeitlich studierbar zu halten und den Studierenden zudem die Teilnahme an den obligatorischen Lehrveranstaltungen in den Bildungswissenschaften zu ermöglichen. Damit dieses wenigstens in Ansätzen gelingen kann, wurden für den Fächerübergreifenden Bachelor sowie die Studiengänge MA Lehramt an Gymnasien, BA Sonderpädagogik und MA Lehramt Sonderpädagogik Absprachen zu Zeitkorridoren für die bildungswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen getroffen. Wir möchten alle Fächer bezüglich ihrer Semesterplanungen an diese Absprachen erinnern und um ihre Berücksichtigung bitten.

Eine  Übersicht über die Regelungen finden Sie hier.

Stud.IP-Nutzung (Lernmanagement-System der LUH)

Alle Lehrenden der Philosophischen Fakultät verfügen - vorausgesetzt, sie sind als Person in HISLSF eingetragen - über einen Zugang zu Stud.IP. Um diesen nutzen zu können, muss er zunächst einmalig vom Nutzer aktiviert werden. Dazu gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Prüfen Sie, ob Sie in HISLSF mit den korrekten Angaben als Lehrperson eingetragen sind (sollte dies nicht der Fall sein, bitten Sie die zuständige Person an ihrer Einrichtung die entsprechenden Änderungen zu veranlassen). Am einfachsten erfolgt dies über die Personensuche . Prüfen Sie insbesondere, ob die in ihrem Benutzerprofil angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist.
  • Diese Adresse tragen Sie dann auf der Aktivierungseite   im Bereich Dozenten/Mitarbeiter ein und klicken anschließend auf "Senden".
  • Innerhalb weniger Minuten erhalten Sie an die angegebene Adresse eine E-Mail-Bestätigung vom Stud.IP-System. Diese enthält einen Bestätigungslink. Folgen Sie diesem, um zu einem Formular zu gelangen, in das Sie einen selbstgewählten Benutzernamen und ein persönliches Passwort eingeben können. Anschließend können Sie sich mit Benutzername und Kennwort auf der Stud.IP-Startseite einloggen.

Sollten Sie Fragen zum Umgang mit dem System haben, wenden Sie sich bitte an den Stud.IP-Administrator ihrer Einrichtung oder per E-Mail an die Stud.IP-Hotline bzw. telefonisch unter der Telefonnummer 762 - 40 40.

Für alle Institute ohne eigene Stud.IP-Administratorinnen bzw. Administratoren stehen Ansprechpartner des TSB zur Verfügung. Sollten Sie für eines dieser Institute Hilfe auf administrativer Ebene benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an studipphil.uni-hannover.de

Eine Übersicht aller Administratorinnen und Administratoren finden Sie auf der Startseite des Stud.IP-Systems der Leibniz Universität Hannover rechts oben im Bereich Ansprechpartner.

e-Learning/ e-Teaching

Der Einsatz Neuer Medien in der Lehre wird an der LUH unterstützt durch die e-Learning-Service-Abteilung (ELSA.)

Nützliche Links

Zentrale Studienberatung der LUH:
Link                  http://www.uni-hannover.de/de/universitaet/organisation/zsb/
Telefon:            Hotline des ServiceCenters: +49 511 762 2020,
E-Mail:              studienberatunguni-hannover.de

FAQ der LUH:
http://www.uni-hannover.de/de/service/faq/

FAQ Studium, Philosophische Fakultät:
http://www.phil.uni-hannover.de/studienangelegenheiten.html

Scheinformulare
Alle relevanten Scheinformulare finden Sie online:
http://www.uni-hannover.de/de/studium/pruefungen/info/

  • Klick auf den jeweiligen Studiengang
    (Fächerübergreifender Bachelor, Lehramt an Gymnasien usw.)
  • Klick auf "Hochschulgrad" (Bachelor, Master)
  • Formulare (Achtung: diese unterscheiden sich je nach PO)
  • Klick auf das jeweilige Fach

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Webredaktion, Letzte Änderung: 30.01.2013
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