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Fakultätsrat

Aufgaben

Der Fakultätsrat setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrer, Vertretern der Studierenden, des akademischen Mittelbaus (wissenschaftliche Mitarbeiter) sowie der Mitarbeiter Technik und Verwaltung (MTV) zusammen.

Die Sitzungen des Fakultätsrates leitet in der Regel die Dekanin/der Dekan. Sie/Er wird aus der Reihe der Professoren auf Zeit (für zwei Jahre) vom Fakultätsrat gewählt.

Aufgabe des Fakultätsrates ist die Beratung über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal, Räume etc.) und über grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre der Fakultät. Dazu gehört u. a. auch die Einrichtung oder Einstellung und Schließung von Studiengängen sowie Studien- und Prüfungsordnungen.

Mitglieder

Mitglieder ohne Stimmrecht sind der Dekan, der Studiendekan, der Forschungsdekan und die Gleichstellungsbeauftragte.

Die Mitglieder mit Stimmrecht sind in personalrechtlichen Statusgruppen organisiert.

Mitarbeiter/innen im techn. und Verwaltungsdienst

Hentrich, Hannelore
Hildebrandt, Elke

Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen

Paprotny, Thorsten
Führding, Steffen

 

Studentische Kommissionsmitglieder

Lahtz, Thorben
Bitterlich, Sebastian

Unterlagen

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Letzte Änderung: 09.07.2009