Fakultätsrat
Aufgaben
Der Fakultätsrat setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrer, Vertretern der Studierenden, des akademischen Mittelbaus (wissenschaftliche Mitarbeiter) sowie der Mitarbeiter Technik und Verwaltung (MTV) zusammen.
Die Sitzungen des Fakultätsrates leitet in der Regel die Dekanin/der Dekan. Sie/Er wird aus der Reihe der Professoren auf Zeit (für zwei Jahre) vom Fakultätsrat gewählt.
Der Fakultätsrat berät den Dekan hinsichtlich der Verwendung von Ressourcen und zu grundsätzlichen Fragen in Forschung und Lehre der Fakultät. Dazu gehört u. a. auch die Einrichtung oder Einstellung und Schließung von Studiengängen sowie Studien- und Prüfungsordnungen.
Mitglieder

Mitglieder ohne Stimmrecht sind der Dekan, der Studiendekan, die Forschungsdekanin und die Gleichstellungsbeauftragte. Die Mitglieder mit Stimmrecht sind in personalrechtlichen Statusgruppen organisiert.
Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen
Mitarbeiter/innen im techn. und Verwaltungsdienst
Studentische Kommissionsmitglieder
Dobben, Britta
Stichtenoth, Bastian
Unterlagen
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